Arbeitsunfall – und dann?
Was musst du bei einem Arbeitsunfall beachten?

Ein Unfall gilt versicherungsrechtlich als Arbeitsunfall, wenn der eingetretene Gesundheitsschaden auf den betrieblichen Bereich im weitesten Sinne zurückzuführen ist. Dazu zählt auch der Weg zur Arbeit.

 

Wenn der Unfall am Arbeitsplatz und nicht als Wegeunfall passiert ist, solltest du bzw. deine Kollegen sofort Erste Hilfe leisten und den Ersthelfer informieren. Bei Bedarf sollte der Rettungsdienst gerufen werden.

 

Dokumentiere alle Unfälle und Verletzungen am Arbeitsplatz oder auf dem Weg zur Arbeit sofort im Verbandbuch. Falls es zu Spätfolgen bei der Verletzung kommt, kannst du der Unfallversicherung den Eintrag vorlegen. So lassen sich auch später noch Leistungen geltend machen.

 

Ist der Arbeitsunfall leicht, sodass du nicht ins Krankenhaus musst, solltest du einen Durchgangsarzt aufsuchen. Durchgangsärzte sind medizinische Experten, die auf Arbeitsunfälle spezialisiert sind.

 

Bist du mehr als drei Tage lang arbeitsunfähig, muss dein Arbeitgeber den Unfall melden.

Ob der Unfall als Arbeitsunfall anerkannt wird, entscheidet der gesetzliche Unfallversicherungsträger, dem das Unternehmen angehört.

 

Die Lohnfortzahlung beim Arbeitsunfall unterscheidet sich in den ersten sechs Wochen nicht von einer normalen Erkrankung. Ist der verunfallte Arbeitnehmer über diesen Zeitraum hinaus arbeitsunfähig, erhält er vom zuständigen Versicherungsträger als Entgeltersatzleistung ein Verletztengeld in Höhe von 80 Prozent des Regelentgelts.

 

 

Bleib gesund!

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Datum
17. Juni 2024
Region
IHK München und Oberbayern