Schwanger während der Ausbildung – was nun?
Du erfährst, dass du schwanger bist. Mach dir keine Sorgen, hier gibt es viele verschiedene Möglichkeiten, wie du trotz Schwangerschaft deine Ausbildung beenden kannst.

Bevor du dir Gedanken über deinen weiteren Weg nach der Schwangerschaft machst, solltest du zuerst mit deiner Frauenärztin / deinem Frauenarzt über deine Möglichkeiten sprechen, eventuell solltest du zum Schutz deines ungeborenen Kindes deine Ausbildungszeit unterbrechen. Unter bestimmten Voraussetzungen kannst du auch ein bezahltes Beschäftigungsverbot vor der Geburt deines Kindes in Anspruch nehmen.

Sobald deine Schwangerschaft vom Arzt bestätigt ist, informiere auch deine Ausbilderin oder deinen Ausbilder. Keine Angst, dein Arbeitgeber unterliegt der Schweigepflicht, dies gilt auch gegenüber deinen Eltern. Die einzige Ausnahme ist das dein/e Ausbilder/in den Betriebs-/Personalrat, die Werksfürsorge und die Aufsichtsbehörde informieren muss. Bei deinem Gespräch solltest du deinen voraussichtlichen Entbindungstermin bereit wissen.

In diesem Gespräch kannst du dann auch deine Möglichkeiten nach der Entbindung besprechen:

1. Nach der Entbindung kannst du in eine Teilzeitausbildung wechseln, hierfür wird deine Ausbildungszeit verlängert. Es gibt verschiedene individuelle Varianten, die du jederzeit mit deiner/deinem Ausbilder/in oder einer/einem Bildungsberater/in der IHKs besprechen kannst.

2.     Wenn du nach der Entbindung in Elternzeit gehst, kannst du dein Ausbildungsverhältnis ruhend stellen. Nach dieser Zeit nimmst du dein Ausbildungsverhältnis wieder auf und verlängerst die Ausbildungszeit um die jeweilige Zeit.

3.     Hast du die Möglichkeit, nach deiner Entbindung sofort wieder Vollzeit in die Ausbildung einzusteigen? Dann kannst du dies ohne Verlängerung der Ausbildungszeit tun.

Solltest du kurz vor dem Ende der Ausbildung stehen, könnte eine Verkürzung der Ausbildungszeit bei entsprechenden Voraussetzungen durchgeführt werden, sodass du noch vor deiner Entbindung die Ausbildung beendet hast. Alternativ kannst du auch die Prüfung während des Mutterschutzes oder Beschäftigungsverbotes ablegen, – aber nur, wenn aus ärztlicher Sicht nichts dagegen spricht. Vor Beginn der Prüfung wirst du vom Prüfungsausschuss gefragt, ob du dich gesundheitlich in der Lage fühlst, die Prüfung abzulegen.

Neben diesen Ansätzen gibt es auch noch ganz viele Vorschriften bezüglich der Arbeitszeiten, Vorsorgeuntersuchungen, Besuch der Berufsschule und auch der Elternzeit. Spreche auch diese Punkte bei deinem Gespräch an. Deine Ausbilderin bzw. dein Ausbilder oder auch die Bildungsberater/in der IHKs stehen dir hier gerne zur Verfügung und unterstützen dich.

Und zu guter Letzt vergiss nicht, deine Ausbildung wird nicht ewig dauern, ist aber ein wichtiger Grundstock für deine weitere Zukunft. Erstelle dir am besten eine Übersicht mit deinen Meilensteinen, die du bis zum Ausbildungsende erreichen möchtest. Das allerwichtigste: Feier deine erfolgreich gemeisterten Meilensteine! Du kannst alles schaffen. :))

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Datum
19. Juni 2023
Region
Region Oberfranken