Bei der dualen Berufsausbildung in Deutschland findet die Ausbildung an zwei Lernorten statt: Betrieb und Schule. Für die Berufsschule wirst du von deinem Betrieb freigestellt. Das bedeutet: Du bekommst die Zeit, die du in der Berufsschule verbringst, als ganz normale Arbeitszeit angerechnet.
Wie du in die Schule gehst, hängt ein bisschen vom Ausbildungsberuf und der Organisation an der Berufsschule ab. Bei vielen Berufen hast du ein bis zwei Tage Schule pro Woche. In anderen Berufen hast du Blockunterricht: eine oder mehrere Wochen am Stück. Dazwischen bist du dann nur im Betrieb.
Gesetzliche Regelungen
Der §15 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) und die §§9, 10 des Jugendarbeitsschutzgesetzes (JArbSchG) regeln genau, was dir als Arbeitszeit anerkannt wird und ob du vor oder nach der Berufsschule noch arbeiten musst. Hier einmal das Wichtigste:
- Du bekommst jeden Monat die Ausbildungsvergütung, die im Ausbildungsvertrag steht – egal ob du im Betrieb oder in der Berufsschule lernst.
- Wenn der Berufsschulunterricht vor neun Uhr losgeht, darfst du vorher nicht arbeiten.
- Für die Teilnahme am Berufsschulunterricht wirst du freigestellt. Du darfst danach noch arbeiten, aber die maximale Arbeitszeit sollte nicht überschritten werden (siehe unten: Jugendarbeitsschutzgesetz). In die Arbeitszeit werden übrigens der Weg von der Arbeit zur Berufsschule und umgekehrt sowie Pausen miteingerechnet.
- Für einen Tag in der Woche, an dem du mehr als fünf Unterrichtsstunde à 45 Minuten hast, wirst du komplett freigestellt. Als Arbeitszeit wird dir deine durchschnittliche tägliche Arbeitszeit angerechnet.
- Für Blockunterricht, der mindestens 25 Stunden an mindestens fünf Tagen umfasst, wirst du für die gesamte Woche freigestellt. Als Arbeitszeit gilt deine durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit. Du darfst allerdings für zwei zusätzliche Stunden wöchentlich arbeiten.
- Für Jugendliche unter 18 Jahren gilt außerdem das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG). Das heißt, du darfst nicht mehr als acht Stunden täglich und 40 Stunden wöchentlich arbeiten. Wenn du an einem Tag aber weniger als acht Stunden arbeitest, darfst du das an anderen Tagen durch maximal achteinhalb Stunden ausgleichen.
Du siehst: Der Besuch der Berufsschule als Teil deiner Ausbildung lässt sich gut in deinen Ausbildungsalltag integrieren. Natürlich bleiben Sachen wie Hausaufgaben, Referate oder Klassenarbeiten, die du in deiner Freizeit vorbereitest. Aber auch das kriegst du hin! Und du kannst auch immer deinen Ausbilder oder deine Ausbilderin fragen, wenn du Hilfe brauchst.